NORMEN UND TECHNISCHE REGELN
Letzte Änderung: 29.06.2009
Auf nationalstaatlicher Ebene dominiert das deutsche Grundgesetz unsere Rechtsordnung. In der Hierarchie folgen darauf die formell verabschiedeten Bundesgesetze. Das sind jene Gesetze, die den langen Weg eines Gesetzgebungsverfahrens durch den Bundestag gehen und denen der Bundesrat zustimmen muss.
Auf der nächsten Stufe stehen die Bundesverordnungen. Verordnungen beschäftigen sich häufig mit Detailfragen, mit denen sich das Parlament aus zeitlichen Gründen nicht befassen kann. Hier entscheiden Ministerien und Verwaltungsbehörden. Schließlich folgen in der Rangordnung die jeweiligen Landesverfassungen, die formellen Landesgesetze und -verordnungen. Die letzte Stufe bilden dann die kommunalen Satzungen.
Die größte Schlagkraft haben EG-Verordnungen (umgangssprachlich oft als EU-Verordnungen bezeichnet). Sie gelten automatisch auch für die Bundesrepublik, ohne dass sie erst in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Bei den EG-Richtlinien werden nur die Ziele vorgegeben.
Technische Regeln sind im weitesten Sinne Empfehlungen, Handlungsanleitungen oder Vorschläge, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung oder eines technischen Sachverhalts aufzeigen. Technische Regeln sind beispielsweise DINNormen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) oder Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW-Regeln).
Auch die bekannten Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sind technische Regeln.
Technische Regeln leisten bspw. einen bedeutenden Beitrag zur Deregulierung, indem sie den Staat von technischen Detailregelungen entlasten. Durch die Verweisung auf Normen kann der Gesetzgeber zudem wesentlich flexibler auf Änderungen im Stand der Technik reagieren.
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