Einsatzfelder für die Qualifizierte Elektronische Signatur Die Qualifizierte elektronische Signatur wird zunehmend für immer mehr Anwendungen
benötigt die sich der elektronischen Medien bedienen. Die elektronisch gestützte Buchführung,
Dokumentation und Rechnungslegung sind Beispiele dafür, dass die Umformung digitaler Daten
in eine gegenständlich verkörperte Form (Papier) eine erhebliche zusätzliche Belastung ist.
Die Zulassung der sog. elektronischen Signatur ist im § 14 IV S. 2 UStG ab 01.01.2002 eregelt. Weitere Beispielezum Einsatz
1.elektronische Vergabesysteme (ab 2010 für Aufträge des Bundes) 2.vollständige elektronische Abwicklung von Mahnverfahren 3.elektronische Rechnungsstellung, besonders an Firmenkunden 4.elektronisches Abfall-Nachweisverfahren 5.elektronische Steuererklärung 6.lektronischer Entgeltnachweis (Elena-Verfahren) 7.revisionssichere Ablage / Archivierung von Online-Dokumenten 8.elektronische Steuerprüfung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Daten (GDPdU) 9.rechtssichere eMail 10.E-Gouvernment Einheitlicher Ansprechpartner, einfache Prozesse zwischen Wirtschaft und Verwaltung, ... Die für diese Prozesse notwendige qualifizierte Elektronische Signatur kann über die Registrierungsstelle S-TRUST bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beim Projektleiter und
Beauftragten für Innovation und Technologie, Henrik Klohs, beantragt werden. Eine Reihe von Handwerksbetrieben hat diese bereits erhalten diese u.a. für die E-Vergabe benötigt wurde. Weitere Informationen zu Anwendungen u.a für die GDPdU und Verfahrensweise zum Bezug der Signaturkarte erhalten sie unterwww.kego.debzw. von Herrn Klohs per eMail:henrik.klohs@hwk-ff.de">henrik.klohs@hwk-ff.deoder unter der Tel. Nr.: 0335 5619 122